Der Bayerische Landessportbeirat: Ziele und Zuständigkeiten

Der Landessportbeirat steht dem Bayerischen Landtag, der Bayerischen Staatsregierung sowie allen mit Sportangelegenheiten befassten Stellen und Einrichtungen im Freistaat Bayern in grundsätzlichen Fragen beratend zur Seite.

Der 29-köpfige Landessportbeirat besteht seit 1965, wurde durch Gesetz vom 21. Dezember 1964 (BayRS 227-1-K) gebildet, und hat die Aufgabe, den Bayerischen Landtag, die Staatsregierung sowie alle mit Sportangelegenheiten befassten Stellen und Einrichtungen im Freistaat Bayern in grundsätzlichen Fragen zu beraten. Insbesondere hat der Landessportbeirat

  • zu allen ihm aus dem Landtag, von der Staatsregierung und den Staatsministerien vorgelegten Anfragen Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Gutachten zu erstellen,
  • dem Landtag, der Staatsregierung und den Staatsministerien Vorschläge zu Verbesserungen und zur Abstellung von Mängeln sowie Vorschläge für neue Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports zu unterbreiten,
  • eine Zusammenarbeit aller auf dem Gebiet des Sports tätigen Kräfte zu fördern.

Seit der Aufnahme eines Vertreters des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes (BVS) im Jahr 2010 gehören dem Landessportbeirat 29 Mitglieder an. 14 Mitglieder werden von den Fraktionen der Parteien nominiert, die im Landtag vertreten sind. Sie werden entsprechend ihrem Stärkeverhältnis für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode berufen. Weitere 15 Mitglieder werden von Verbänden und Vereinen vorgeschlagen und vom Landtag bestätigt – darunter auch Vertreter der Sportwissenschaft und der Sportlehrer.

Der Landessportbeirat wird jeweils für eine Legislaturperiode eingesetzt. In der Legislaturperiode 2013-2018 sind vier Ausschüsse eingerichtet: für Finanzfragen, für Fragen des Vereinssports, für Bildung und Wissenschaft, so wie für Leistungs- und Spitzensport.

Die Geschäftsstelle des Landessportbeirats ist im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr angesiedelt. Die Präsidentin des Deutschen Sportlehrerverbandes Bayern e.V. leitet den Ausschuss Bildung und Wissenschaft des Bayerischen Landessportbeirats.

 

Seit dem 1. März 1998 wird der Sport auch in der Bayerischen Verfassung aufgeführt. In Art. 140 Abs. 3 heißt es : „Das kulturelle Leben und der Sport sind vom Staat und Gemeinden zu fördern.“

(Quelle: Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

Der Landessportbeirat hat am 20. Oktober 2015 ein Positionspapier zur sportlichen Bildung beschlossen, das der DSLV Bayern hier in voller Länge veröffentlicht hat: Positionspapier des Landessportbeirats

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