Inklusion im Schulsport – das Positionspapier des DSLV e.V.
Schulsport bewegt alle Kinder und Jugendlichen!
Die aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen resultierenden inhaltlichen und organisatorischen Aufgabenstellungen für den Schulsport sowie ihre spezifische Ausgestaltung sind ein Leitthema des Verbandes. Der DSLV setzt sich dafür ein und fordert Folgendes:
Ungehinderter Zugang zu allgemeiner schulischer Bildung und Erziehung für alle Heranwachsenden
Inklusion bedeutet die Übernahme von Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler, die zum jeweiligen Einzugsbereich der Schule gehören. Inklusion bedeutet, dass die Erziehung und Bildung aller Schülerinnen und Schüler vor allem im gemeinsamen Unterricht stattfinden an den individuellen Bedürfnissen der Lernenden ausgerichtet sind und dafür Organisations- und Unterrichtsformen entwickelt werden, die Unterschiede berücksichtigen. Hier vorliegende Barrieren sind zu erkennen und zu überwinden.
Die Sicherstellung der notwendigen fachlichen, pädagogischen und sonder- bzw. förderschulpädagogischen Kompetenzen
Alle Lehrkräfte sind per se Inklusionspädagoginnen und Inklusionspädagogen. Ihre Aufgabe ist es, für alle Schülerinnen und Schüler eine Willkommens-, Anerkennungs- und Beteiligungskultur zu entwickeln. Alle Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Sportunterricht zu beteiligen und zu fördern, erfordert, dass auf die individuellen Bedürfnisse und Ausgangslagen mit spezifischer fachlicher und pädagogischer Expertise reagiert werden muss. Es ist dabei zuerst die Aufgabe der Kultusbehörden, dass die hierfür notwendigen Kompetenzen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung thematisiert und in der Organisationsstruktur der Schule bereitgehalten werden können.
Die Bereitstellung der Ressourcen zur individuellen Bildung und Erziehung im gemeinsamen Unterricht
Die Ermittlung individueller Kompetenz und die hieraus abgeleitete lernprozessbegleitende Förderung ist Aufgabe aller Lehrkräfte. Situativ angepasst wird eine sonder-/förderpädagogische Expertise zur individuellen Diagnostik und Förderung der Schülerinnen und Schüler und zur didaktisch-methodischen Unterstützung der Lehrkräfte an Regelschulen erforderlich sein. Ferner werden weitere Personen zur pädagogischen oder medizinisch-therapeutischen Unterstützung notwendig sein. Diese Ressource ist personell bereitzustellen. Auch die Entwicklung adäquater Kooperations- und Teamstrukturen wird nicht zum Nulltarif erfolgen können.
Die Verankerung von Inhalten inklusiven Sportunterrichts in den Aus- und Fortbildungsangeboten aller Schularten
In der pädagogischen und fachlichen Ausbildung von Regelschullehrkräften sind Inhalte im Sinne von Grundkenntnissen und Kompetenzen sonder-/förder-pädagogischer Expertise aufzunehmen. Daneben ist eine differenzierte Ausbildung von Sonder-/Förderpädagoginnen und -pädagogen im Fach Sport sicherzustellen.
Die mehrperspektivische Ausrichtung des Sportunterrichts
Das pädagogische und fachspezifische Potential des Faches für die Kompetenzentwicklung durch körperlich-motorische, sozial-emotionale und kognitive Bildungsprozesse legt es gerade auch unter inklusiver Perspektive nahe, Sportunterricht mehrperspektivisch zu betrachten. Die kompetenzorientierte Förderung kann dann auch zu verschiedenen Förderperspektiven innerhalb einer Sportstunde führen. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, sind kooperative Strukturen unabdingbar zu etablieren und ressourcenadäquat auszustatten.
Eine individuell ausgerichtete Kompetenz- und Leistungsbewertung
Individuelle Förderung in heterogenen Gruppen bedingt in der Konsequenz, dass der Leistungsbegriff ebenfalls individuell zu fassen ist. Um individuelle Höchstleistung als Ausdruck individueller Kompetenz zu fordern und zu fördern bedarf es eines Vergleichs der Ausgangslage mit dem durch die Förderung und durch die persönliche Anstrengung des Individuums Erreichten – unter Einbeziehung der individuellen Möglichkeiten. Hierfür ist eine Kultur der lern- bzw. förderplanorientierten Förderung und der differenzierten Rückmeldung weiter zu etablieren. Maßnahmen wie ‚Nachteils-ausgleich’ sind dabei objektiv angezeigt.
Beschluss der Hauptvorstandssitzung des Bundesverbandes DSLV am 16. November 2013