SPORTTAUGLICHE BRILLE

Sziols / Photo: Marco Felgenhauer

Sziols / Photo: Marco Felgenhauer

Vorwort
Der grundsätzliche Zusammenhang zwischen gutem Sehen und sicherem, erfolgreichem Sporttreiben sowie der motorischen und geistigen Leistungsentwicklung ist durch viele Studien belegt. Um Teilhabegerechtigkeit und Chancengleicheit herzustellen, brauchen fehlsichtige Kinder sporttaugliche Brillen. Diese Brillen sind ein elementarer Nachteilsausgleich und unersetzliche Notwendigkeit für die Erfüllung der staatlichen Schulpflicht. Ohne sporttaugliche Brillen dürfen Sportlehrer die Kinder auch nicht am Sportunterricht teilnehmen lassen, da durch die meisten Alltagsbrillen die Augen beim Sport gefährdet werden.
Trotzdem übernehmen die Krankenversicherungen die Kosten für zertifizierte schulsporttaugliche Brillengestelle nur zum Teil oder gar nicht. Deswegen fordert der DSLV, dass alle schulfpflichtigen Kinder und Jugendlichen eine sporttaugliche Brille als Hilfsmittel für die Schule bekommen. Mehr dazu lesen Sie ab Seite 5. Die Sportbrille eröffnet auch pädagogische Chancen, die es sich lohnt anzunehmen. Kinder können bei der Diskussion über qualitative Sportbrillen lernen, Unterschiede und Vielfalt anzunehmen, sowie, dass Sicherheit und Leistung zusammengehören und auch, dass es wichtig ist, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen. Außerdem bietet das Thema Sportbrille eine der vielen Gelegenheiten um zu vermitteln, dass jeder Mensch individuell schön ist – mit und ohne Brille.
(Barbara Roth, Präsidentin DSLV)

Die sporttaugliche Brille für den Schulsport – „Mit Sicherheit mehr Spaß und Erfolg“

Für die Teilnahme am Sportunterricht bzw. Training im Verein ist – nicht nur mit Blick auf mögliche Sportunfälle – gutes Sehen immens wichtig. Für fehlsichtige, nicht korrigierte Kinder und Jugendliche kann das Sporttreiben nicht optimal ablaufen, wodurch letztlich die normale körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigt werden kann. Schlechtes Sehen in dieser Entwicklungsphase stellt bekanntermaßen ein Handicap dar.

Der grundsätzliche Zusammenhang zwischen gutem Sehen und sicherem, erfolgreichem Sporttreiben sowie der motorischen (und geistigen) Leistungsentwicklung ist durch viele Studien belegt. Sehtests der Ruhr-Universität Bochum (RUB) sowie „Motoriktests“ zu den motorischen Dimensionen Schnelligkeit, Kraft, Koordination, Beweglichkeit und Ausdauer im Sportunterricht mit über 1200 Schulkindern in NRW zeigen, dass jeder vierte Schüler „fehlsichtig“ ohne eine angemessene Korrektion/Sehhilfe am Schulsport teilnimmt. Von den Schüler/innen, die im Alltag eine Sehhilfe tragen (ca. 20 %), verwendet jeder Zweite keine Sehhilfe beim Schulsport.
Korrekturbedürftige, aber beim Schulsport unkorrigierte beziehungsweise unzureichend korrigierte Schüler/innen, erreichen im „Motoriktest“ signifikant schlechtere Gesamtergebnisse als Normalsichtige oder optimal korrigierte Fehlsichtige. Besonders große Unterschiede bestehen im Bereich der koordinativen Leistungsfähigkeit, also z.B. beim „Balancieren rückwärts“.

Wahrnehmungsdefizite können auch Grund für Sportunfälle und Sportverletzungen sein. Wer Sport in Schule, Verein und Freizeit mit Sicherheit, Erfolg und Spaß ausüben möchte, muss optimal sehen können. Das heißt, bei vorhandener Fehlsichtigkeit muss auch beim Sport eine adäquate Sehhilfe – zum Beispiel eine (schul-)sporttaugliche Brille oder Kontaktlinsen – verwendet werden.

Schulsporttaugliche Brillen erfüllen für fehlsichtige Kinder und Jugendliche verschiedene Aufgaben: Sie ermöglichen scharfes Sehen und optimieren dadurch die sportliche Leistung, helfen Unfälle und Verletzungen durch schlechtes Sehen zu vermeiden und schützen durch ihre besondere Beschaffenheit die Augen vor Schäden beim Sport.

Die – oft auch von Lehrer/innen tolerierte – Verwendung von „Alltagsbrillen“ im Sportunterricht stellt eine häufig unterschätzte Gefahr dar. Alltagsbrillen können schon aufgrund der verwendeten Materialien (z.B. Metall, keine bruchsicheren Kunststoffe) mitunter zu Augen- und Gesichtsverletzungen beim Sport führen. Manchmal geben Eltern ihr Einverständnis, dass ihr Kind die Alltagsbrille beim Schulsport verwenden darf und versuchen damit, die Verantwortung im Schadensfall zu übernehmen. Dies ist aber laut Unfallkassen nicht wirksam, weil eine Haftungsablösung für einen Schulsport-Unfall durch die Erziehungsberechtigten nicht möglich ist.
Vielmehr bleiben qua Gesetz die Unfallkassen leistungspflichtig. Somit verletzt das Tragen der Alltagsbrille im Sportunterricht die Sorgfaltspflicht der Lehrer/innen, das Gebot der Vorsorge vor Unfällen und die Garantenpflicht.
Auch ein Hinweis (durch die/den Sportlehrer/in) auf die durch das Tragen einer Alltagsbrille beim Sport entstehenden Gefahren ändert nichts an der Rechtslage. Einzig und allein Kontaktlinsen können eine schulsporttaugliche Brille ersetzen.

Auf der anderen Seite ist eine Suspendierung vom Schulsport wegen fehlender schulsporttauglicher Brille gesundheitspolitisch (und pädagogisch) nicht vertretbar und daher nicht nur von ärztlicher Seite aus abzulehnen.

Vor diesem Hintergrund hat die Ruhr-Universität Bochum einen Schulsportbrillentest entwickelt, bei dem die getesteten Brillen in zwei Kategorien eingeteilt werden: „Schulsporttaugliche Brillen“ müssen die Anforderungen an den Einsatz im Schulsport – die 2013 von der Arbeitsgemeinschaft Sicherheit im Sport (ASiS) im Konsens zwischen Experten der Augenärzteund Augenoptikerverbände (BVA, ZVA, WVAO, VDCO) sowie der RUB-Sportmedizin definiert wurden – erfüllen, können aber ggf. auch im Alltag (z.B.
im Schulunterricht) verwendet werden. Sie bieten keinen optimalen Augenschutz!
„Schulsporttaugliche Brillen plus Augenschutz“ erfüllen zusätzlich deutlich höhere Anforderungen an den Augenschutz im Sport. Sie sollten z.B. bei Sportarten mit erhöhtem Augenverletzungsrisiko sowie von (funktionell) einäugigen Kindern verwendet werden, um das verbliebene „gesunde Auge“ zu schützen.

Der „RUB-Schulsportbrillentest“ ist in drei Bereiche unterteilt: Objektive, normbezogene Tests im zertifizierten Prüflabor (z.B. Prüfung der Bruchfestigkeit der Materialien), Sportwissenschaftliche (Labor-)Tests, bei denen u.a. standardisierte „Beschuss-Versuche“ der Brillen mit unterschiedlichen Bällen (Fußball, Handball, Basketball etc.) durchgeführt werden sowie ein Expertenrating (u.a. zur Prüfung der Funktionalität der Brillen). Brillenmodelle, die die Tests erfolgreich absolvieren, erhalten von der RUB die Plakette „schulsporttauglich“ bzw. „schulsporttauglich plus“.
Ein Flyer als „erste Hilfe“ für Sportlehrer/innen und Eltern: Die aktuellen Ergebnisse des RUB-Schulsportbrillentests 2016 finden Sie im RUB-Flyer „Sporttaugliche Brillen für Schule, Verein und Freizeit – RUB-Schulsportbrillentest 2016“. Der Flyer soll auch als Entscheidungshilfe für Sportlehrer(innen) und Eltern dienen! Er kann kostenfrei unter gernot.jendrusch@rub.de abgerufen werden.

 

Dr. Gernot Jendrusch,
Lehrstuhl für Sportmedizin, Ruhr-Universität Bochum

Dieser Beitrag erschien auch in unserem Häft, das hier zum Download zur verfügung steht

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